1. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern.
2. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten der Geschäftsräume die Hände waschen oder
desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der
nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
3. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu
dokumentieren.
4. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
5. In Sanitärräumen stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Sanitärräume werden nach jeder Kundschaft ge reinigt.
6. Für genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, werden erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40
Grad Celsius erneut benutzt.
7. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden wird vermieden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Vermieter und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung gibt es keinen Rückstau von
Kunden.
8. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen werden nach jedem Gebrauch mit einem
fettlösendenHaushaltsreiniger gereinigt oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“)
Desinfektionsmittel desinfiziert. Entstandene Abfälle werden nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß entfernt.
9. Alle Materialien werden nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß ge reinigt und zu desinfiziert.