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Zutritt nur mit Mundschutz z.Zeit nicht erforderlich
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- 1. Kundinnen und
Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern.
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- 2. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten der Geschäftsräume die Hände waschen oder desinfizieren
(Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden
Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
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- 3. Eintritt nur 2 G oder geboostert z. Zeit nicht
erforderlich
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- 4. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen
– eine Mund-Nase-Bedeckung tragen z. Zeit nicht erforderlich.
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- 5. In Sanitärräumen stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Sanitärräume werden nach jeder Kundschaft ge reinigt.
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- 6. Für genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, werden erst nach
einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt.
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- 7. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden wird vermieden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Vermieter und
Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung gibt es keinen Rückstau von Kunden.
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- 8. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig. Alle Kontaktflächen
wie Stühle, Liegen und Ablagen werden nach jedem Gebrauch mit einem fettlösendenHaushaltsreiniger gereinigt oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt
viruziden“)
- Desinfektionsmittel desinfiziert. Entstandene Abfälle werden nach jeder Leistungserbringung
ordnungsgemäß entfernt.
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- 9. Alle Materialien werden nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß ge reinigt und zu
desinfiziert.